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Rechtstipps

Eine GmbH in Kroatien gründen

Kroatien bietet als EU-Mitglied mit Euro-Währung und Adrialage einen zunehmend attraktiven Rahmen für internationale Investitionen. Die meisten ausländischen Investoren, die in Kroatien eine Gesellschaft gründen möchten, wählen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung — auf Kroatisch d.o.o. (društvo s ogranicenom odgovornošcu). Sie ist die flexibelste und in der Praxis bei weitem häufigste Unternehmensform.

Warum überhaupt eine kroatische Gesellschaft?

Für internationale Käufer und Investoren gibt es mehrere Gründe, den Erwerb oder das Betreiben einer Investition über eine kroatische Gesellschaft zu strukturieren:

  • Immobilienerwerb für Nicht-EU-Bürger: Wer keine Möglichkeit hat, Immobilien direkt als Privatperson zu erwerben, kann dies über eine kroatische d.o.o. tun.
  • Ferienvermietung im gewerblichen Maßstab: Ab einem bestimmten Umfang ist eine Gesellschaft steuerlich und rechtlich die sinnvollere Struktur.
  • Gewerbliche Tätigkeit in Kroatien: Wer in Kroatien aktiv Geschäfte betreiben möchte, braucht in der Regel eine lokale Gesellschaft.
  • Attraktive Steuerlage.

Was die d.o.o. auszeichnet

  • Gesellschafter haften nicht persönlich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer (können dieselbe Person sein)
  • Gesellschafter und Geschäftsführer können ausländische Staatsangehörige sein
  • Mindeststammkapital: 2.500 EUR
  • Gründung durch notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag (bei einem Gesellschafter: Gründungserklärung)
  • Rechtspersönlichkeit entsteht mit Eintragung ins Handelsregister

Der Gründungsablauf

1. Vorbereitung
  • Wahl des Firmennamens (muss einzigartig sein; kroatische Sprache oder EU-Amtssprache erforderlich)
  • Festlegung des Gesellschaftssitzes (eine kroatische Adresse ist erforderlich)
  • Bestimmung von Gesellschaftern und Geschäftsführern
  • Ausländische Gründer benötigen eine kroatische Steueridentifikationsnummer (OIB) — diese wird vor der Gründung beantragt
2. Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag wird von einem Rechtsanwalt ausgearbeitet und notariell beglaubigt. Er regelt: Gesellschafter und ihre Anteile, Stammkapital, Geschäftsführung, Stimmrechte.

3. Eintragung ins Handelsregister

Der Antrag auf Eintragung wird beim zuständigen Handelsgericht eingereicht. Die Eintragung dauert in der Regel wenige Werktage bis wenige Wochen, je nach Gericht und Vollständigkeit der Unterlagen.

4. Steuerregistrierung und Geschäftskonto

Nach der Eintragung erfolgt die Anmeldung beim Finanzamt und die Eröffnung eines Geschäftskontos.

Was die Praxis zeigt

Die Gründung einer d.o.o. ist in Kroatien vergleichsweise einfach und kostengünstig. Die häufigsten Probleme entstehen nicht bei der Gründung selbst, sondern danach — bei mangelhaften Gesellschaftsverträgen, unklaren Regelungen zu Geschäftsführung und Gesellschafterrechten, oder fehlender steuerlicher Struktur.

Wer eine d.o.o. für den Immobilienerwerb nutzen möchte, muss außerdem beachten, dass die Gesellschaft als Eigentümerin eingetragen wird — nicht der Gesellschafter persönlich. Das hat steuerliche und erbrechtliche Konsequenzen, die vorher bedacht sein sollten.

Wie wir helfen

Wir übernehmen den gesamten Gründungsablauf — von der OIB-Beantragung über den Gesellschaftsvertrag bis zur Handelsregistereintragung. Wenn die Gesellschaft für einen Immobilienerwerb gegründet wird, koordinieren wir beide Vorgänge.

Weiterführend: Gesellschaft und Unternehmen.

Nehmen Sie Kontakt auf — unverbindlich.

+385 52 222 333 info@odvjetnik-dokic.hr