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Rechtsgebiete

Erbrecht und Nachlassplanung in Kroatien

Sie erben kroatisches Vermögen oder eine Immobilie in Kroatien?

Wer eine Immobilie in Kroatien besitzt, unterliegt mit diesem Vermögen dem kroatischen Erbrecht - unabhängig vom Wohnsitz oder den erbrechtlichen Regelungen des Heimatlandes. Für internationale Familien bedeutet das häufig: zwei Rechtssysteme gleichzeitig, ein unvertrautes kroatisches Nachlassverfahren - und mitunter die Erkenntnis, dass die Eigentumssituation komplizierter ist als erwartet.

Wir beraten und vertreten Erblasser, Erben und sonstige Beteiligte in allen Bereichen des kroatischen Erbrechts. Bei internationalen Mandanten erfolgt dies häufig im Rahmen der EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012). Ein besonderer Erfahrungsschwerpunkt liegt bei Miteigentumsgemeinschaften (suvlasnička zajednica) - die Auflösung solcher Gemeinschaften einvernehmlich oder gerichtlich ist Arbeit, die wir regelmäßig übernehmen.

Das umfasst typischerweise:

  • Erstellung von Testamenten
  • Nachlassplanung und Eigentümerstrukturierung
  • Vertretung im kroatischen Nachlassverfahren
  • Beratung zur EU-Erbrechtsverordnung (grenzüberschreitende Nachlässe)
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Aufteilung und Übertragung von Nachlassvermögen
  • Übertragung und Ausschlagung von Erbteilen
  • Auflösung von Miteigentumsgemeinschaften (suvlasnička zajednica)
  • Erbstreitigkeiten
  • Pflichtteilsansprüche und Testamentsanfechtung

Sie erben kroatisches Vermögen oder eine Immobilie in Kroatien?

Das kroatische Nachlassverfahren unterscheidet sich grundlegend vom deutschen. Wir begleiten Sie durch das Verfahren — von der Eröffnung des Nachlasses bis zur Eintragung im Grundbuch — auf Deutsch, und mit Kenntnis beider Rechtssysteme.

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Oder rufen Sie uns an: +385 52 222 333

+385 52 222 333 info@odvjetnik-dokic.hr