Ja — und zwar ohne Einschränkungen. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens im Jahr 2013 können EU-Bürger Immobilien als Privatperson erwerben, ohne eine Genehmigung des Justizministeriums beantragen zu müssen.
Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern — etwa aus der Schweiz, Großbritannien, den USA oder Australien — gelten eigene Regelungen, die je nach Nationalität und Aufenthaltsstatus unterschiedlich sind. In diesen Fällen lohnt es sich, die rechtliche Situation vor dem Kauf abzuklären.