Rechtstipps
Erbschaft in Kroatien: Was internationale Erben wissen müssen
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- Das kroatische Nachlassverfahren und das europäische Nachlasszeugnis
Wer eine Immobilie in Kroatien besitzt und in Deutschland, Österreich oder der Schweiz lebt, hinterlässt einen Nachlass mit grenzüberschreitendem Bezug. Welches Erbrecht gilt, richtet sich grundsätzlich nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Für Erben bedeutet das trotzdem: zwei Rechtssysteme, zwei Verfahren, und Anforderungen, die nicht immer reibungslos ineinandergreifen.
Die EU-Erbrechtsverordnung (EU 650/2012)
Seit August 2015 gilt in allen EU-Mitgliedstaaten (außer Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich) die Erbrechtsverordnung EU 650/2012. Sie regelt, welches nationale Recht auf einen grenzüberschreitenden Nachlass anwendbar ist.
Grundregel:
Es gilt das Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Wer seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte, wird nach deutschem Erbrecht beerbt — auch wenn er eine Immobilie in Kroatien besaß.
Wahlrecht:
EU-Bürger können testamentarisch das Recht ihres Heimatlandes wählen. Ein deutscher Staatsbürger kann also festlegen, dass sein gesamter Nachlass — einschließlich der kroatischen Immobilie — nach deutschem Erbrecht abgewickelt wird.
Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ):
Mit diesem Dokument, das von der zuständigen Behörde des Nachlassstaates ausgestellt wird, kann ein Erbfall in einem anderen EU-Mitgliedstaat ohne nochmaliges Nachlassverfahren durchgeführt werden.
Wo es in der kroatischen Praxis komplizierter wird
Das ENZ vereinfacht die Anerkennung des Erbrechts erheblich — aber es löst nicht alles.
Das deutsche Erbrecht kennt den Grundsatz der Universalsukzession: Mit dem Tod geht das gesamte Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Deutsche Nachlassbeschlüsse und ENZ-Dokumente enthalten daher oft keine detaillierte Auflistung der Vermögensgegenstände.
Das kroatische Recht verlangt für die Grundbucheintragung aber genau das: eine präzise Beschreibung der konkreten Immobilie. Auch wenn das Nachlassverfahren in Deutschland abgeschlossen ist und ein ENZ vorliegt, muss für die Eintragung ins kroatische Grundbuch eine ergänzende Urkunde nach kroatischem Recht erstellt werden. Das ist kein zweites Nachlassverfahren — aber ein notwendiger zusätzlicher Schritt, der ohne einen kroatischen Rechtsanwalt nicht erledigt werden kann.
Suvlasnička zajednica: die häufigste Komplikation
Wenn mehrere Personen gemeinsam erben — was bei Immobilien die Regel ist — entsteht nach kroatischem Recht eine sogenannte Suvlasnička zajednica (Miteigentumsgemeinschaft). Solange diese besteht, kann niemand der Miteigentümer allein über die Immobilie verfügen, sie verkaufen, vermieten oder baulich verändern.
Die Auflösung einer solchen Gemeinschaft ist oft der komplizierteste Teil des Erbfalls — insbesondere wenn die Beteiligten in verschiedenen Ländern leben oder wenn die ursprüngliche Erbschaft durch mehrere Generationen hindurch nie abschließend geregelt wurde. Einvernehmliche Lösungen sind in der Regel sinnvoller als ein gerichtliches Verfahren. Wir helfen, tragfähige Lösungen zu finden und rechtlich umzusetzen.
Testament und Nachlassplanung
Wer eine Immobilie in Kroatien besitzt, sollte — unabhängig vom Alter — überlegen, wie der Erbfall geregelt sein soll. Ein kroatisches Testament ist möglich und sinnvoll, besonders wenn mehrere Erben vermieden oder klar zugeteilt werden sollen, oder wenn das kroatische Eigentum einer bestimmten Person zufallen soll.
Wir beraten zu Nachlassplanung und erstellen Testamente nach kroatischem Recht.
Weiterführend: Erbrecht und Nachlass und Das kroatische Nachlassverfahren und das Europäische Nachlasszeugnis.
Haben Sie Fragen zu einem konkreten Erbfall oder möchten Sie vorsorglich planen? Nehmen Sie Kontakt auf — unverbindlich.