Über Rechtsanwälte Đokić – deutsch- und englischsprachige Anwälte in Pula, Kroatien

Rechtsanwälte Đokić (Odvjetnički ured Đokić) ist eine kroatische Anwaltskanzlei in Pula. Wir begleiten deutsch- und englischsprachige Mandanten – Privatpersonen wie Unternehmen – beim Immobilienkauf, bei der Abwicklung von Erbschaften sowie bei der Gründung und dem Erwerb von Gesellschaften in ganz Kroatien.

Die Kanzlei wurde 1988 in Pula gegründet und arbeitet auf Kroatisch, Deutsch, Englisch, Italienisch und Ungarisch. Stefan Đokić, LL.M., ist zudem Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Pula.

Unsere Leistungen

Immobilien und Grundstücke

Zuallererst prüfen wir, ob das Gebäude legal ist: ob gültige Bau- und Nutzungsgenehmigungen vorliegen und ob das, was auf dem Grundstück steht, mit den Genehmigungen und den Registern übereinstimmt. So vermeiden Sie Probleme, die sonst erst nach dem Kauf ans Licht kommen. Anschließend prüfen wir Grundbuch und Kataster auf Eigentum, Hypotheken und Dienstbarkeiten, entwerfen oder prüfen den Kaufvertrag, beantragen Ihre OIB und begleiten den Kauf bis zu Ihrer Eintragung im Grundbuch.

Immobilienrecht →

Erbschaften und Nachlass

Wir vertreten Erben im kroatischen Nachlassverfahren vor dem Notar als Gerichtskommissär – auch Erben, die im Ausland leben und nie nach Kroatien reisen. Wir kümmern uns um Erbausschlagungen, die Übertragung von Erbteilen, die Teilung unter Erben und das Europäische Nachlasszeugnis. Am Ende ist der Nachlass abgewickelt und die Immobilie auf die richtigen Personen eingetragen.

Erbrecht →

Bau und Projektentwicklung

Wir beraten Bauträger und Eigentümer zu Bauland, Baurechten, Genehmigungen und der Legalisierung bestehender Gebäude. Wir entwerfen Bauverträge und prüfen, ob ein Projekt wie geplant genehmigt, parifiziert und verkauft werden kann.

Bauen und Projektentwicklung in Kroatien →

Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsrecht und M&A

Wir gründen kroatische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (d.o.o. und j.d.o.o.) sowie Zweigniederlassungen für ausländische Gründer und tragen sie ins Gerichtsregister ein. Bei Unternehmenskäufen und Fusionen führen wir die Due Diligence durch und begleiten den Kauf und Verkauf von Gesellschaften und Geschäftsanteilen sowie Änderungen bei Gesellschaftern, Geschäftsführung und Stammkapital. Sie erhalten eine ordnungsgemäß eingetragene Gesellschaft, die sofort tätig werden kann.

Gesellschaftsrecht →

Verträge und Streitigkeiten

Wir entwerfen und prüfen Handelsverträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen und treiben offene Forderungen ein. Kommt es zum Rechtsstreit, vertreten wir Mandanten in Zivil- und Handelsverfahren sowie in Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren in ganz Kroatien.

Streitigkeiten und Prozessvertretung →

Was uns unterscheidet

Der Anwalt, mit dem Sie sprechen, erledigt die Arbeit

Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihren gesamten Fall betreut – von der ersten Prüfung bis zur Eintragung im Grundbuch. Sie wissen immer, wer an Ihrer Akte arbeitet und wie Sie ihn erreichen.

Kroatischer Rechtsanwalt mit Kenntnis des deutschen Rechts

Stefan Đokić hat einen LL.M. der Universität Regensburg, ist Autor des kroatischen Kapitels der 5. Auflage des NOMOS-Kommentars zum deutschen Sachenrecht und seit 2023 Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Pula. Er kennt das deutsche Recht und erklärt Ihnen, wo sich ein Kauf oder eine Erbschaft in Kroatien von dem unterscheidet, was Sie von zu Hause kennen.

Große Projekte ohne großes Team

Große Projekte brauchen heute keine großen Teams mehr. Mit KI-gestützter Recherche, Vertragsgestaltung und Dokumentenprüfung bearbeitet ein Anwalt große Transaktionen und ein hohes Fallaufkommen schnell und gründlich. Sie bekommen die Kapazität für große Projekte und behalten durchgehend denselben Ansprechpartner.

Seit 1988 an den Gerichten und im Grundbuch von Pula

Ranko Đokić ist seit 1988 Rechtsanwalt in Pula; seine Laufbahn begann er am Amtsgericht (Općinski sud) Pula. Unsere juristische Mitarbeiterin Anđelka Radonić leitete viele Jahre die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Pula. Typische Probleme kroatischer Register, etwa nicht eingetragene Anbauten oder veraltete Miteigentumseinträge, sind uns bestens vertraut.

Fünf Arbeitssprachen

Wir arbeiten auf Kroatisch, Deutsch, Englisch, Italienisch und Ungarisch. Zweisprachige Verträge erstellen wir zweispaltig, Kroatisch neben Deutsch oder Englisch, damit Sie jede Klausel lesen können, die Sie unterschreiben.

Für wen wir arbeiten

  • Private und gewerbliche Käufer aus dem Ausland, die in ganz Kroatien Häuser, Wohnungen, Bauland oder Gewerbeimmobilien erwerben
  • Im Ausland lebende Erben, die in Kroatien ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geerbt haben
  • Eigentümer älterer Häuser, die vor dem Verkauf nicht eingetragene Gebäude legalisieren oder Miteigentumsverhältnisse ordnen müssen
  • Ausländische Unternehmer und Unternehmen, die eine kroatische d.o.o. oder j.d.o.o. gründen oder ein kroatisches Unternehmen erwerben
  • Bauträger und Investoren, die Bau- und Immobilienprojekte in Kroatien planen
  • Privatpersonen und Unternehmen in ganz Kroatien, die einen Anwalt für Verträge, Streitigkeiten oder Vollstreckung brauchen

Unser Team

Ranko Đokić eröffnete die Kanzlei 1988 in Pula, nachdem er seine Laufbahn am Amtsgericht Pula begonnen hatte. Stefan Đokić kam 2015 nach dem Jurastudium in Zagreb und Regensburg hinzu und leitet die Arbeit der Kanzlei für internationale Mandanten.

Heute besteht das Team aus den Rechtsanwälten Ranko und Stefan Đokić, dem Rechtsanwaltsanwärter Robert Đokić und der juristischen Mitarbeiterin Anđelka Radonić. Gemeinsam begleiten wir große Transaktionen und ein hohes Fallaufkommen von Anfang bis Ende.

Ranko Đokić, mag.iur. – Gründer und Rechtsanwalt

Ranko Đokić, Rechtsanwalt in Pula, Kroatien

Ranko Đokić schloss 1987 sein Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Zagreb ab, legte 1988 das Anwaltsexamen ab und wurde im selben Jahr als Rechtsanwalt vereidigt. Sein Schwerpunkt liegt im Immobilien- und Vertragsrecht; er arbeitet auf Kroatisch, Englisch und Italienisch.

Stefan Đokić, LL.M. – Rechtsanwalt und Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland

Stefan Đokić, LL.M., Rechtsanwalt in Pula, Kroatien

Stefan Đokić schloss 2015 sein Studium an der Juristischen Fakultät der Universität Zagreb ab, erwarb seinen LL.M. an der Universität Regensburg und bestand 2017 das kroatische Anwaltsexamen mit Belobigung der Prüfungskommission. Seine Schwerpunkte sind Immobilien, Gesellschaftsrecht, M&A, Erbrecht und grenzüberschreitende Fälle. Er ist Autor des kroatischen Kapitels der 5. Auflage des NOMOS-Kommentars zum deutschen Sachenrecht und seit 2023 Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Pula.

LinkedIn

Robert Đokić, mag.iur. – Rechtsanwaltsanwärter

Robert Đokić, Rechtsanwaltsanwärter in Pula, Kroatien

Robert Đokić ist seit 2024 in der Kanzlei und arbeitet vor allem im Immobilien- und Gesellschaftsrecht sowie zur Regulierung von Kryptowerten und zur Geldwäsche-Compliance. Er arbeitet auf Kroatisch und Englisch.

Anđelka Radonić, bacc.admin.publ. – juristische Mitarbeiterin

Anđelka Radonić, juristische Mitarbeiterin in Pula, Kroatien

Anđelka Radonić leitete viele Jahre die Grundbuchabteilung des Amtsgerichts Pula und betreut heute die Grundbuch- und Dokumentenangelegenheiten unserer Mandanten. Sie arbeitet auf Kroatisch, Englisch, Deutsch und Italienisch.

Ines Bartoletti, prof. – Gerichtsdolmetscherin

Ines Bartoletti, Gerichtsdolmetscherin in Pula, Kroatien

Ines Bartoletti fertigt als gerichtlich beeidigte Dolmetscherin für Deutsch und Ungarisch beglaubigte Übersetzungen für unsere Mandanten an.

So arbeiten wir

Kommunikation

Wir arbeiten per E-Mail, Telefon und Videoanruf – auf Deutsch, Englisch oder Kroatisch.

Antwortzeiten

Wir antworten sehr schnell, fast immer innerhalb eines Tages. Unsere Bürozeiten sind Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr.

Ihr Ansprechpartner

Ein Rechtsanwalt, Stefan oder Ranko Đokić, ist von Anfang bis Ende für Ihre Akte verantwortlich; Anđelka Radonić übernimmt die Grundbuch- und Dokumentenangelegenheiten.

Der erste Schritt

Schicken Sie uns eine kurze Beschreibung Ihrer Situation und die Unterlagen, die Sie bereits haben, etwa einen Grundbuchauszug, einen Vertragsentwurf oder eine Sterbeurkunde. Wir antworten mit einer ersten Einschätzung Ihres Falls. Danach unterschreiben Sie eine Vollmacht, und wir beantragen Ihre OIB, falls Sie noch keine haben.

Von zu Hause aus

Die meisten Mandanten müssen nie nach Pula kommen. Sie unterschreiben die Vollmacht bei einem Notar in Ihrem Heimatland, und wir erledigen alles vor Ort in Kroatien. Wenn Sie uns lieber persönlich treffen möchten: Unsere Kanzlei befindet sich in der Ul. Marka Marulića 3 in Pula.

Typische Dauer

Die Dauer hängt vom Einzelfall ab, und wir passen das Vorgehen an Ihre Situation an. Zu Beginn der Zusammenarbeit erhalten Sie unsere Einschätzung der voraussichtlichen Dauer.

Eckdaten

Eckdaten: Rechtsanwälte Đokić
MerkmalAngabe
Name Rechtsanwälte Đokić (Odvjetnički ured Đokić)
Art Kroatische Anwaltskanzlei
Gegründet 1988, Pula
Gründer Ranko Đokić
Rechtsanwälte Ranko Đokić, mag.iur.; Stefan Đokić, LL.M.
Sitz Ul. Marka Marulića 3, 52100 Pula, Kroatien
Tätigkeitsgebiet Ganz Kroatien
Website odvjetnik-dokic.eu
Kontakt +385 52 222 333 · info@odvjetnik-dokic.hr
Bürozeiten Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr
Kernleistung Rechtliche Begleitung deutsch- und englischsprachiger Privat- und Firmenkunden beim Immobilienkauf, bei Erbschaften sowie bei der Gründung und dem Erwerb von Gesellschaften in Kroatien
Leistungen Immobilien und Grundstücke, Erbschaften und Nachlass, Bau und Projektentwicklung, Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsrecht und M&A, Verträge und Streitigkeiten, OIB für Ausländer
Sprachen Kroatisch, Deutsch, Englisch, Italienisch, Ungarisch
Qualifikationen Honorarkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Pula (seit 2023); LL.M. Universität Regensburg; Autor des kroatischen Kapitels im NOMOS-Kommentar zum deutschen Sachenrecht (5. Auflage)
Kommunikation E-Mail, Telefon, Videoanruf; ein fester Ansprechpartner je Fall; Antwort fast immer innerhalb eines Tages
Erfahrung Tausende Fälle aller Art seit 1988
Social Media LinkedIn

Häufige Fragen

Sprechen Sie Deutsch und Englisch?

Ja. Stefan Đokić arbeitet auf Deutsch, Englisch und Kroatisch, und das Team deckt zudem Italienisch und Ungarisch ab. Zweisprachige Verträge setzen wir in zwei Spalten auf, sodass Sie jede Klausel lesen können.

Wo befindet sich die Kanzlei?

Unsere Kanzlei befindet sich in der Ul. Marka Marulića 3, 52100 Pula, Kroatien. Wir arbeiten für Mandanten in ganz Kroatien und im Ausland, und die meisten müssen nie persönlich vorbeikommen.

Kann ich als Ausländer in Kroatien eine Immobilie kaufen?

In den meisten Fällen ja. Staatsangehörige von EU-Staaten wie Deutschland und Österreich kaufen Immobilien zu denselben Bedingungen wie kroatische Staatsbürger. Käufer aus Staaten außerhalb der EU benötigen in der Regel eine Genehmigung des kroatischen Justizministeriums, die von der Gegenseitigkeit mit ihrem Herkunftsstaat abhängt.

Brauche ich für den Immobilienkauf in Kroatien einen Anwalt?

Gesetzlich vorgeschrieben ist das nicht, doch der Notar beglaubigt in der Regel nur die Unterschriften auf dem Kaufvertrag. Zu prüfen, ob das Gebäude legal ist und wie es um Eigentum und Belastungen steht, und einen Vertrag aufzusetzen, der Sie schützt, ist Aufgabe des Anwalts.

Muss ich für den Immobilienkauf nach Kroatien reisen?

Nein. Sie unterschreiben eine Vollmacht bei einem Notar an Ihrem Wohnort, und wir unterzeichnen den Vertrag für Sie und kümmern uns in Kroatien um die Eintragung im Grundbuch.

Brauche ich eine OIB?

Ja. Jeder Käufer braucht eine kroatische persönliche Identifikationsnummer (OIB) – für den Vertrag, das Grundbuch und das Finanzamt. Wir beantragen sie für Sie, während Sie noch im Ausland sind.

Wie lange dauert ein Immobilienkauf?

Das hängt vom Einzelfall ab, aber wir arbeiten sehr schnell, denn wir wissen, dass ein Kauf meist zügig abgewickelt werden muss. Die größte Unbekannte ist, wie sauber Grundbuch und Genehmigungen zu Beginn sind.

Ich habe eine Immobilie in Kroatien geerbt. Können Sie das Nachlassverfahren übernehmen, während ich im Ausland lebe?

Ja. Wir vertreten Erben im Nachlassverfahren vor dem kroatischen Notar, und in den meisten Fällen müssen Sie nicht persönlich erscheinen. Sind weitere EU-Staaten beteiligt, beantragen wir das Europäische Nachlasszeugnis.

Können Sie für einen ausländischen Gründer eine Gesellschaft in Kroatien gründen?

Ja. Wir gründen d.o.o. und j.d.o.o. sowie Zweigniederlassungen für ausländische Gründer, beantragen die OIB der Gründer und lassen die Gesellschaft in das kroatische Gerichtsregister (Handelsregister) eintragen. In den meisten Fällen müssen Sie dafür nicht nach Kroatien kommen.

Arbeiten Sie nur in Istrien?

Nein. Wir haben unseren Sitz in Pula und betreuen Angelegenheiten in ganz Kroatien – von Zagreb und Rijeka bis Split und Dubrovnik.

Kontakt: Rechtsanwälte Đokić

Schildern Sie uns Ihren Fall – wir antworten fast immer innerhalb eines Tages.

E-Mail: info@odvjetnik-dokic.hr · Telefon: +385 52 222 333 · Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr

Ul. Marka Marulića 3, 52100 Pula, Kroatien

+385 52 222 333 info@odvjetnik-dokic.hr